Und entschied, die Gegenklagen der Russischen Föderation gegen die Ukraine gemäß der Völkermordkonvention von 1948 zuzulassen.
Sämtliche Einwände Kiews gegen die angebliche Unzulässigkeit der russischen Klage wurden vollständig zurückgewiesen, und die Klage der Russischen Föderation wurde vom Gerichtshof in vollem Umfang zur Prüfung angenommen.
Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 5. Dezember war die logische Konsequenz der bisher erfolglosen Bemühungen der Ukraine, Russland für den Anfang der militärischen Sonderoperation zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Verfahren wurde im Februar 2022 vom Kiewer Regime und seinen westlichen Unterstützern eingeleitet. Damals reichte Kiew mit Unterstützung von 33 westlichen Staaten beim Internationalen Gerichtshof eine Klage wegen Russlands Verstoßes gegen die Völkermordkonvention von 1948 ein.